Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang unserer Dienstleistung


Es muss mindestens eine volle Zeitstunde pro Termin gebucht werden. Des Weiteren muss für eine regelmäßige Hauswirtschaft oder Betreuung im wöchentlichen Rhythmus je einer Stunde angesetzt werden. Einzelne Termine für z.B. Fensterputzen sind nur nach Absprache möglich und werden in der Regel gesondert eingeplant.

2. Geplante Einsatzzeiten

Die geplanten Zeiten unserer Einsätze gelten individuell nach Absprache mit Ihnen und werden entsprechend abgerechnet. Leistungsnachweise (gedruckt und digital) werden entsprechend der Einsatzplanung angefertigt und sind vor Ort zu unterschreiben.

Es werden alle vereinbarten Betreuungstermine regulär, so wie nach anfänglicher Absprache geplant, abgerechnet – unabhängig davon, ob sie Ihrerseits wahrgenommen wurden oder nicht. Eine Absage kann aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht mehr von der Abrechnung ausgenommen werden.

Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit, über Ihre persönliche Betreuungskraft einen Termin-Tausch innerhalb derselben Woche anzufragen. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche so flexibel wie möglich zu berücksichtigen.

Ändert sich Ihr Bedarf an Leistungsumfang oder Art (langfristig wie auch kurzfristig/einmalig), ist dies gerne mit Ihrem zuständigen Büro und nicht über die Betreuungskraft abzustimmen.

3. Sonderarbeiten

Unterstützungen im Garten oder dem Haus können durch spezielle Betreuungskräfte geleistet werden. Diese Leistungen werden gesondert geplant und können nur unregelmäßig gebucht werden.

4. Krankheit und Urlaub des/der Kunden*in

Absagefristen entnehmen Sie dem Punkt „2. Geplante Einsatzzeiten“.

Wenn die Leistungen der Heinzelmännchen Betreuung längere Zeit (min. 3 Wochen) ausgesetzt werden (z.B. im Fall von Urlaub, Reha, Krankenhaus etc.), wird das bisher genutzte Zeitfenster neu vergeben und bei Wiederaufnahme der Leistungen ein neues Zeitfenster und ggf. ein neue*r Mitarbeiter*in nach Absprache mit Ihnen zugeteilt.


5. Ausfall unseres Personals


Durch Krankheit oder Urlaub kann es zu Ausfällen unserer Mitarbeiter*innen kommen.

- Bei geplanten Ausfällen (z.B. Urlaub) kann gerne mit ihrer zuständigen Betreuungskraft besprochen werden, ob eine Vertretung gewünscht ist. Eine Umsetzung wird dann ggf. durch unser Büro erfolgen, wenn Kapazitäten zur Verfügung stehen.

- Bei ungeplanten Ausfällen (z.B. Krankheit) kann nur in wenigen Fällen kurzfristig vertreten werden. Melden Sie sich hierfür gerne im Büro, wenn Vertretung gewünscht ist.


6. Einarbeitung von neuem Personal


Es kann kurzfristig jederzeit dazu kommen, dass Mitarbeiter*innen, die bei Ihnen im Einsatz sind, neue Kolleg*innen (zur Einarbeitung), Praktikant*innen oder Hospitant*innen mitbringen. Dies ist in unserer Branche eine gängige Methode, um einer Person den Arbeitsalltag einer bei uns angestellten Betreuungskraft nahezubringen.

Selbstverständlich unterliegen diese Personen sämtlichen Regeln unseres Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Kosten


Der Stundensatz, die Anfahrtsgebühr und Kosten bei Fahrten sind der Preisliste (Stand: 01.01.25) zu entnehmen. Diese ist im jeweiligen Standortleiterbüro und auf unserer Homepage abrufbar. Im Falle einer Erhöhung unseres Stundensatzes oder der Anfahrtsgebühr erfolgt eine Vorabinformation für all unsere Kunden*innen mit dem Recht, von der Leistungsbeauftragung zurückzutreten.

Anfallende Kosten für Parktickets sind vor Ort vom Kunden zu begleichen. Eine Auslage seitens der Heinzelmännchen findet nicht statt.

Regelmäßig vereinbarte Termine können nach Verbrauch der angesparten Budgets zu Privatrechnungen führen. Eine frühzeitige Absage der Termine, um eine Privatrechnung zu vermeiden, muss durch unsere Kund*innen selbst veranlasst werden. Die Heinzelmännchen Betreuung übernimmt keinerlei Garantie für die Vermeidung von privaten Zuzahlungen.

8. Schlüsselannahme


Kundenschlüssel können unter besonderen Rahmenbedingungen angenommen und deren Übergabe durch ein Schlüsselübergabeprotokoll werden. Besondere Bedingungen sind bspw. Bettlägerigkeit, Schwerhörigkeit oder besondere Sturzgefahr der zu betreuenden Kunden. Wir können im Alltagsgeschehen leider nicht garantieren, dass eine nahtlose Weitergabe des Schlüssels möglich ist, wenn die übliche Betreuungskraft krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt. Hier müssen individuelle Absprachen stattfinden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne in Ihrem Standortbüro zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie unserer Homepage.


Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1.
Umfang unserer Dienstleistung


Es muss mindestens eine volle Zeitstunde pro Termin gebucht werden. Des Weiteren muss für eine regelmäßige Hauswirtschaft oder Betreuung im wöchentlichen Rhythmus je einer Stunde angesetzt werden. Einzelne Termine für z.B. Fensterputzen sind nur nach Absprache möglich und werden in der Regel gesondert eingeplant.

2.
Geplante Einsatzzeiten

Die geplanten Zeiten unserer Einsätze gelten individuell nach Absprache mit Ihnen und werden entsprechend abgerechnet. Leistungsnachweise (gedruckt und digital) werden entsprechend der Einsatzplanung angefertigt und sind vor Ort zu unterschreiben.

Es werden alle vereinbarten Betreuungstermine regulär, so wie nach anfänglicher Absprache geplant, abgerechnet – unabhängig davon, ob sie Ihrerseits wahrgenommen wurden oder nicht. Eine Absage kann aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht mehr von der Abrechnung ausgenommen werden.

Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit, über Ihre persönliche Betreuungskraft einen Termin-Tausch innerhalb derselben Woche anzufragen. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche so flexibel wie möglich zu berücksichtigen.

Ändert sich Ihr Bedarf an Leistungsumfang oder Art (langfristig wie auch kurzfristig/einmalig), ist dies gerne mit Ihrem zuständigen Büro und nicht über die Betreuungskraft abzustimmen.

3. Sonderarbeiten

Unterstützungen im Garten oder dem Haus können durch spezielle Betreuungskräfte geleistet werden. Diese Leistungen werden gesondert geplant und können nur unregelmäßig gebucht werden.

4.
Krankheit und Urlaub des/der Kunden*in

Absagefristen entnehmen Sie dem Punkt „2. Geplante Einsatzzeiten“.

Wenn die Leistungen der Heinzelmännchen Betreuung längere Zeit (min. 3 Wochen) ausgesetzt werden (z.B. im Fall von Urlaub, Reha, Krankenhaus etc.), wird das bisher genutzte Zeitfenster neu vergeben und bei Wiederaufnahme der Leistungen ein neues Zeitfenster und ggf. ein neue*r Mitarbeiter*in nach Absprache mit Ihnen zugeteilt.


5.
Ausfall unseres Personals


Durch Krankheit oder Urlaub kann es zu Ausfällen unserer Mitarbeiter*innen kommen.

- Bei geplanten Ausfällen (z.B. Urlaub) kann gerne mit ihrer zuständigen Betreuungskraft besprochen werden, ob eine Vertretung gewünscht ist. Eine Umsetzung wird dann ggf. durch unser Büro erfolgen, wenn Kapazitäten zur Verfügung stehen.

- Bei ungeplanten Ausfällen (z.B. Krankheit) kann nur in wenigen Fällen kurzfristig vertreten werden. Melden Sie sich hierfür gerne im Büro, wenn Vertretung gewünscht ist.


6. Einarbeitung von neuem Personal


Es kann kurzfristig jederzeit dazu kommen, dass Mitarbeiter*innen, die bei Ihnen im Einsatz sind, neue Kolleg*innen (zur Einarbeitung), Praktikant*innen oder Hospitant*innen mitbringen. Dies ist in unserer Branche eine gängige Methode, um einer Person den Arbeitsalltag einer bei uns angestellten Betreuungskraft nahezubringen.

Selbstverständlich unterliegen diese Personen sämtlichen Regeln unseres Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen.

7.
Kosten


Der Stundensatz, die Anfahrtsgebühr und Kosten bei Fahrten sind der Preisliste (Stand: 01.01.25) zu entnehmen. Diese ist im jeweiligen Standortleiterbüro und auf unserer Homepage abrufbar. Im Falle einer Erhöhung unseres Stundensatzes oder der Anfahrtsgebühr erfolgt eine Vorabinformation für all unsere Kunden*innen mit dem Recht, von der Leistungsbeauftragung zurückzutreten.

Anfallende Kosten für Parktickets sind vor Ort vom Kunden zu begleichen. Eine Auslage seitens der Heinzelmännchen findet nicht statt.

Regelmäßig vereinbarte Termine können nach Verbrauch der angesparten Budgets zu Privatrechnungen führen. Eine frühzeitige Absage der Termine, um eine Privatrechnung zu vermeiden, muss durch unsere Kund*innen selbst veranlasst werden. Die Heinzelmännchen Betreuung übernimmt keinerlei Garantie für die Vermeidung von privaten Zuzahlungen.

8. Schlüsselan-nahme


Kundenschlüssel können unter besonderen Rahmenbedingungen angenommen und deren Übergabe durch ein Schlüsselübergabeprotokoll werden. Besondere Bedingungen sind bspw. Bettlägerigkeit, Schwerhörigkeit oder besondere Sturzgefahr der zu betreuenden Kunden. Wir können im Alltagsgeschehen leider nicht garantieren, dass eine nahtlose Weitergabe des Schlüssels möglich ist, wenn die übliche Betreuungskraft krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt. Hier müssen individuelle Absprachen stattfinden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne in Ihrem Standortbüro zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie unserer Homepage.